ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEGINGUNGEN
- Inhalt des Vertrages
Zwischen den Parteien wurde ein Vertrag geschlossen, der Erbringung kosmetischer Dienstleistungen mittels Diodenlaser Primelase an unerwünschte Haare an bestimmten Körperarealen zum Gegenstand hat. Umfang und Inhalt des Vertrages ergeben sich aus den Bestimmungen der zwischen der Dermapura GmbH und dem Kunden abgeschlossenen Kundenvereinbarung und den nachfolgenden Bestimmungen.
- Haftung Dermapura GmbH / Mitverschulden des Kunden
1) Die Dermapura GmbH haftet für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden in Fällen des Vorsatzes, der groben und der leichten Fahrlässigkeit ohne Beschränkungen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Dermapura GmbH haftet für seine Vertreter oder Personen, deren es sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient.
2) Die Dermapura GmbH haftet für Schäden an sonstigen Rechtsgütern nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit. Die Dermapura GmbH haftet insoweit auch für seine Vertreter oder Personen, deren es sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient.
3) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die schuldhafte Nichtbeachtung der im Dokument „Behandlungsinformation zur Haarentfernung mit Diodenlaser Primelase“ beschriebenen Maßnahmen ein Verhalten darstellt, das zur Minderung seiner Ansprüche gegenüber der Dermapura GmbH in einem Schadenfall führen kann (Mitverschulden), wenn der eingetretene Schaden hierauf beruht. Ein solches Mitverschulden kann auch vorliegen, wenn der Kunde schuldhaft gegen behandlungsbezogene Anweisungen des Personals der Dermapura GmbH verstößt, wenn der Kunde zum Zeitpunkt des Abschlusses des Behandlungsvertrages trotz entsprechender Nachfrage schuldhaft falsche Angaben hinsichtlich körperlicher Vorbelastungen gemacht hat, wenn der Kunde schuldhaft die Anweisungen hinsichtlich der Vorbereitung zur jeweiligen Behandlung (insbesondere Aufnahme einer Flüssigkeitsmenge von mindestens 2 Liter pro Tag, Rasur etc.) sowie für den Zeitraum nach der Behandlung (insbesondere das Unterlassen von Sonnenbädern bzw. das Aufsuchen von Solarien) nicht beachtet hat und der eingetretene Schaden jeweils hierauf beruht.
4) Behauptet und beweist die Dermapura GmbH im Falle eines Schadens Umstände, die auf ein Mitverschulden des Kunden hinweisen, trägt der Kunde die Beweislast dafür, dass er die Anweisungen im Formular „Behandlungsinformationen zur Haarentfernung mit Diodenlaser Primelase“ eingehalten, die Anweisungen des Fachpersonals der Dermapura GmbH beachtet, zum Zeitpunkt des Abschlusses des Behandlungsvertrages trotz entsprechender Nachfrage zutreffende Angaben hinsichtlich körperlicher Vorbelastungen gemacht, die Anweisungen hinsichtlich der Vorbereitung zur jeweiligen Behandlung (insbesondere Aufnahme einer Flüssigkeitsmenge von mindestens 2 Liter pro Tag, Rasur etc.)eingehalten, sowie die Anweisungen für den Zeitraum nach der Behandlung (insbesondere das Unterlassen von Sonnenbädern bzw. das Aufsuchen von Solarien) beachtet hat.
5) Weitergehende Haftungsansprüche gegen die Dermapura GmbH bestehen nicht, und zwar unabhängig von der Rechtsnatur der vom Kunden gegen die Dermapura GmbH erhobenen Ansprüche. Hiervon unberührt bleibt die Haftung nach den vorstehenden Absätzen. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
- Leistungen der Dermapura GmbH und Mitwirkungsverpflichtung des Kunden
1) Optimal zur Behandlung mit dem Diodenlaser Primelase ist die Durchführung der Einzelbehandlungen nach einem am Haarwachstum orientierten Behandlungszyklus (ca. alle 6- 8 Wochen). Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung der mit der Dermapura GmbH vereinbarten Behandlungstermine bzw. von Behandlungszyklen. Im Falle der Nichteinhaltung vereinbarter Behandlungstermine bzw. von Behandlungszyklen durch den Kunden, hat dieser gegenüber der Dermapura GmbH keinerlei Ersatzansprüche im Hinblick auf das mit der Behandlung angestrebte Ergebnis.
2) Die Dermapura GmbH vereinbart mit dem Kunden jeweils einen festen Behandlungstermin und trägt für die ordnungsgemäße Bereitstellung von Personal und Technik Sorge. Ein Anspruch des Kunden auf Durchführung einer Behandlung durch eine bestimmte Mitarbeiterin der Dermapura GmbH besteht nicht.
3) Eine kostenfreie Terminverschiebung ist nur möglich, wenn diese mindestens 48 Stunden vor dem bereits vereinbarten Termin erfolgt. Kurzfristigere Stornierungen oder Terminausfälle, die nicht von der Dermapura GmbH verschuldet werden, werden jeweils mit einer Gebühr von 25,- € für Behandlungen bis zu 1 Stunde und 50,- € für Behandlungen ab 1 Stunde berechnet und sind sofort mit Erhalt der Rechnung zahlbar und fällig. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass der Dermapura GmbH kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
4) Der Kunde hat das Recht auf einen kostenfreien Widerruf des Vertrages innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Vertrages, siehe „Belehrung Widerrufsrecht“ und „Empfangsquittung über das Widerrufsrecht“. Sollte der Kunde nach dieser Zeit seinen Vertrag stornieren wollen, erhebt die DERMAPURA GmbH eine Stornierungsgebühr in Höhe von 20% auf den Gesamtwert des Behandlungspaketes abzüglich der bereits gezahlten Beiträge.
5) Der Kunde kann gegenüber Zahlungsaufforderungen der Dermapura GmbH nur mit unbestrittenen und/oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
- Gewährleistungsausschluss
Aufgrund der im Dokument „Behandlungsinformation mit Diodenlaser Primelase“ enthaltenen Informationen übernimmt die Dermapura GmbH keine Gewährleistung für den Eintritt eines mit der Behandlung verfolgten Leistungserfolgs. Ein Anspruch auf Rückzahlung oder Minderung des vereinbarten Gesamtbehandlungspreises wegen eines ausbleibenden Leistungserfolgs, gemäß dem vorstehenden Satz, wird ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Erstattung von Zahlungen des Kunden für den Fall der vorzeitigen Beendigung der Kundenvereinbarung wird ausgeschlossen, soweit die Zahlungen des Kunden dem Wert der erbrachten Behandlungen entsprechen. Maßgeblich für die Ermittlung des Wertes der Behandlungen ist der vereinbarte Preis für die Einzelbehandlung und die Anzahl der tatsächlich erbrachten Einzelbehandlungen. Im Übrigen bleiben die Ansprüche des Kunden unberührt.
- Kündigung der Ratenzahlungsvereinbarung
Die Dermapura GmbH kann die Ratenzahlungsvereinbarung wegen Zahlungsverzugs des Kunden kündigen, wenn der Kunde mit mindestens zwei aufeinander folgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise in Verzug ist, oder er bei einer Vertragslaufzeit bis zu drei Jahren mit mindestens 10 Prozent oder bei einer Vertragslaufzeit von mehr als drei Jahren mit mindestens 5 Prozent des Nennbetrags des Gesamtbehandlungspreises bzw. der Verzug ist und die Dermapura GmbH dem Kunden erfolglos eine zweiwöchige Frist zur Zahlung des rückständigen Betrags mit der Erklärung gesetzt hat, dass es bei Nichtzahlung innerhalb der Frist die gesamte Restschuld verlange. Die Dermapura GmbH bietet dem Kunden spätestens mit der Fristsetzung ein Gespräch über die Möglichkeiten einer einverständlichen Regelung an.
- Sonstige Bestimmungen
Soweit die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht wirksam und/oder nicht durchführbar sind, wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Das Gleiche gilt, wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelungslücke enthalten.